Warum OnlineAkte? Verbinden Sie Mandantenorientierung mit Kanzleieffizienz.
Verschärfte Datenschutzanforderungen nach DSGVO
Aus zahlreichen Gesprächen mit unseren Anwendern wissen wir, dass dem Austausch von Dokumenten und Informationen eine zunehmend hohe Bedeutung beigemessen wird. Dabei nutzt eine Vielzahl der Anwälte die klassische E-Mail. Sogar Online-Dienste wie iCloud oder Dropbox werden genutzt – weil es bequem und schnell geht. Ein teurer Irrtum: Nach der seit Mai gültigen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) könnten hohe Strafzahlungen von bis zu 10 Mio. EUR bzw. 4% Ihres Jahresumsatzes auf Sie zukommen. Denn die DSGVO betrachtet das Versenden von Anhängen per E-Mail generell als unsicher, sofern die E-Mail nicht entsprechend verschlüsselt ist. Analog verhält es sich bei Daten, die in Cloudspeichern (z.B. Dropbox) auf Servern außerhalb der EU liegen.
Standesrechtliche Anforderungen
Aber nicht nur aus Datenschutzgründen ist ein sensiblerer Umgang mit Kanzlei- und Mandantendaten erforderlich. So schreibt die Rechtsanwaltskammer Hamburg: „Schon aus der anwaltlichen Verschwiegenheitsverpflichtung resultiert die Verpflichtung, sich mit den Möglichkeiten der Verschlüsselung elektronischer Korrespondenz vertraut zu machen, technischen Sachverstand hinzuzuziehen und hinreichende Maßnahmen zum Schutze der personenbezogenen Daten der Mandanten und etwaiger Dritter zu treffen. Dem Wunsch des Mandanten, elektronisch Korrespondenz ausschließlich verschlüsselt zu führen, ist selbstverständlich zu entsprechen. In jedem Fall sind sichere, alternative Kommunikationswege anzubieten.“
Mit der AnNoText OnlineAkte sparen Sie sich den Aufwand der mühevollen Installation einer E-Mail-Verschlüsselung und den lästigen Austausch von Passwörtern. Stattdessen begeistern Sie Ihre Mandanten mit modernen und zugleich sicheren Möglichkeiten für den Dokumenten- und Informationsaustausch - vollkommen DSGVO-konform. |